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Geschäftsordnung
des Modellflugvereins Bad Sobernheim e.V.
Inhalt der Geschäftsordnung
In der Geschäftsordnung des MFV Bad Sobernheim werden alle Regelungen
schriftlich festgehalten, die den Ablauf innerhalb des Vereins betreffen.
Sie werden von der Jahreshauptversammlung beschlossen.
Mitgliedsbeiträge
Fälligkeiten
Mitgliedsbeiträge werden zum 1. Januar für das ganze Jahr im voraus fällig.
Mitglieder, die dem Verein neu beitreten, zahlen nur den anteilmäßigen
Beitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Verein eingezogen. Eine andere
Zahlungsart ist nicht möglich.
Aufnahmebeiträge
Bei Aufnahme in den MFV Bad Sobernheim wird der so genannte Aufnahmebeitrag
fällig. Die Aufnahmebeiträge werden in der Beitragstabelle geregelt. Beim
Wechsel eines ehemals aktiven Fördermitglieds zurück in den aktiven Stand
wird kein Aufnahmebeitrag fällig.
Unterscheidungen der Beitragsklassen
Zu unterscheiden ist dabei generell zwischen aktiven Mitgliedern, die über
den Verein Mitglied im Luftsportverband Rheinland-Pfalz und über diesen auch
versichert sind (aktiv versichert) und aktiven Mitgliedern, die nicht dem
Luftsportverband angehören wollen (aktiv nicht versichert). Diese Mitglieder
müssen privat für ihren Versicherungsschutz sorgen und diesen auch auf
Wunsch der Vorstandschaft nachweisen. Außerdem gibt es noch so genannte
Fördermitglieder, die den Verein unterstützen, ohne aber selbst aktiv am
Vereinsleben teilnehmen zu wollen (Fördermitglieder).
Unterscheidungen zwischen Kind, Jugendlichen und
Erwachsenen
Alle Mitglieder bis zu einem Alter von 14 Jahren gelten als Kind, ab 15
Jahren bis einschließlich 21 Jahren sind sie Jugendliche und ab 22 Jahren
Erwachsene. Studenten, Schüler und Auszubildende werden ihrem Alter
entsprechend eingeordnet.
Folgende Beiträge
gelten bis auf Widerruf:
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Versichert |
Nicht versichert |
Aufnahmebeitrag |
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Erwachsene |
€ 90,00 |
€
30,00 |
€ 100,00 |
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Jugendliche |
€ 50,00 |
€
30,00 |
€ 50,00 |
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Kinder |
€ 40,00 |
€
30,00 |
€ 50,00 |
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passiv |
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€ 30,00 |
keiner |
Weiterhin wird bei alle aktiven Mitglieder 20,00 EUR pro Jahr Zusatzbeitrag
erhoben, der, bei Teilnahme an allen Arbeitseinsätzen zurückerstattet, bzw.
mit dem Zusatzbeitrag des nächsten Jahres verrechnet wird.
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