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Flugbetriebsordnung
Betreiber
des Fluggeländes ist der Modellflugverein Bad Sobernheim e.V.
Das
Gelände darf nur mit Genehmigung des MFV Bad Sobernheim benutzt werden.
Der
Flugbetrieb ist nur erlaubt, wenn ein vom Erlaubnisinhaber bestellter Flugleiter
auf dem Gelände anwesend ist und den Betrieb überwacht. Die Anweisungen des
Flugleiters sind für alle Benutzer des Fluggeländes verbindlich.
Verbrennungsmotorgetriebene Modelle dürfen nur zu folgenden Zeiten betrieben
werden:
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Vormittags ganzjährig |
10.00
Uhr bis 12.00 Uhr |
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Nachmittags von Juni bis August |
14.00
Uhr bis 20.30 Uhr |
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Nachmittags von September bis Mai |
14.00
Uhr bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang |
Vor
Flugbeginn muss sich jeder Pilot in das Flugbuch eintragen.
Vor
jeder Inbetriebnahme einer Fernsteueranlage muss sich jeder Pilot davon
überzeugen, dass der Kanal seiner Fernsteueranlage noch nicht belegt ist. Dazu
entnimmt er der Frequenztafel die seiner Frequenz zugehörige Klammer und
befestigt sie an der Antenne seines Senders.
Der
maximale Lärmpegel für verbrennungsmotorgetriebene Modelle beträgt 69 dB(A).
Es
dürfen nicht mehr als 3 Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren gleichzeitig in
Betrieb sein.
Es
dürfen nur solche Modelle am Flugbetrieb teilnehmen, die uneingeschränkt
lufttüchtig sind und deren Funkfernsteuerung sich in einwandfreiem Zustand
befindet.
Die
Flugmodelle müssen während des gesamten Fluges ständig vom Piloten beobachtet
werden können. Während des Fluges müssen sie anderen (vor allem) bemannten
Luftfahrzeugen ausweichen. Die Landung ist laut und deutlich anzukündigen.
Der
Vorbereitungsraum, Personen, Tiere und abgestellte Fahrzeuge dürfen nicht über-
oder angeflogen werden.
Bei
Windverhältnissen, die ein Abtreiben der Flugmodelle verursachen und die
Steuermöglichkeiten wesentlich beeinträchtigen können, ist der Flugbetrieb
einzustellen. Die Entscheidung obliegt dem Flugleiter.
Während des Start- und Landevorgangs muss die Start- und Landebahn frei von
Hindernissen sein.
Es
dürfen nur Piloten am Flugbetrieb teilnehmen, die ausreichend gegen Personen und
Sachschäden versichert sind und die über eine, für die BRD genehmigten
Fernlenkanlage verfügen.
In
Notfällen wird eine der folgenden Nummern angerufen: Polizeinotruf 110 oder
06751-19222
Die
Vorstandschaft
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